Lange genug wurden Probiotika als empfohlene Begleittherapie für Antibiotika-„Kuren“ von vielen Ärzt:innen verlacht. Jetzt stellt Wikipedia klar, dass die Zeit des Zweifelns vorbei ist …
Manchmal kommen wir uns schon vor wie Don Quijote im Kampf gegen die Windmühlen, und mit „uns“ meine ich all die Ärzt:innen und Heilpraktiker:innen, die seit Jahren unermüdlich mahnen, keine Antibiotika einzunehmen ohne die begleitende Probiotika-Gabe! Dabei liegen die Gründe auf der Hand:
Antibiotika attackieren ausnahmslos alle Bakterien, nicht nur die pathogenen, schädigen damit ganz direkt unser Immunsystem, erhöhen das Risiko einer Darmkrebserkrankung und verschlechtern den Impfschutz bei Kindern. Alles Dinge, die durch eine gezielte Verabreichung bestimmter Probiotika verhindert oder zumindest abgeschwächt werden können.
Die Studienlage spricht für sich
Damit wir uns recht verstehen: Die segensreiche Wirkung von Antibiotika auf die Entwicklung der modernen Medizin lässt sich gar nicht genug preisen, doch angesichts der hinreichend bekannten Rolle, die gerade Darmbakterien für ein intaktes Immunsystem des Menschen spielen, sollte die unkritische Vergabe von Antibiotika ad acta gelegt werden – die Studienlage ist längst über jeden Zweifel erhaben!
Welche Risiken mit der Einnahme von Antibiotika einhergehen, habe ich schon mehrfach beschrieben, u. a. hier:
… und hier:
Dass es an der Zeit ist, die Bedeutung von Probiotika in diesem Zusammenhang anzuerkennen, sieht auch (die englischsprachige) Wikipedia so, die in einer Abhandlung zu den Nebeneffekten von Antibiotika* erstmals explizit die Einnahme von Probiotika während einer Antibiose empfiehlt:
„Die Einnahme von Probiotika während einer Behandlung mit Antibiotika kann eine Antibiotika-assoziierte Diarrhoe verhindern.“
Mögliche Nebenwirkungen? Fehlanzeige!
Anlass für diesen Eintrag war ein Artikel aus der Ärztezeitschrift JOURNAL OF FAMILY PRACTICE**, der sich in einer Meta-Analyse auf diverse Studien berief, die „mögliche Nebenwirkungen der probiotischen Behandlung protokollierten – mit dem Ergebnis, dass keine gefunden wurden.“
Schon die Überschrift des Artikels ist eine klare Handlungsanweisung: „Sie verschreiben ein Antibiotikum? Kombinieren Sie es mit einem Probiotikum!“ Und im Untertitel wird ebenso kategorisch gefordert: „Wenn Sie Antibiotika verschreiben, sagen Sie Ihren Patienten, dass diese ein Probiotikum während der gesamten Behandlungsdauer einnehmen sollen, um einem Durchfall vorzubeugen.“
Als ehemalige Kinderkrankenschwester wünsche ich mir besonders bei Kinderärzt:innen ein offenes Ohr für dieses Thema.
Sie können sich vorstellen, dass ich dies als große Genugtuung empfinde und die stille Hoffnung hege, mir künftig nicht mehr „Fransen an den Mund“ reden zu müssen, um Unbelehrbare zu überzeugen. Bis diese offizielle Anerkennung von Probiotika auch die deutschsprachige Wikipedia erreicht, mag vielleicht noch etwas dauern, aber: Die Wahrheit lässt sich nicht aufhalten!
Herzlich, Ihre
Dagmar Praßler
* https://en.wikipedia.org/wiki/Antibiotic#Side_effects
** Der Artikel im JOURNAL OF FAMILY PRACTICE erschien datiert vom März 2013.
In meinem Blog beschreibe ich regelmäßig Erfahrungen aus meiner Praxis, insbesondere den Verlauf einiger konkreter Behandlungen. Ich weise darauf hin, dass die beschriebenen Verläufe Einzelfälle sind und keine allgemein verbindlichen Rückschlüsse daraus gezogen werden können. Andere Menschen können anders reagieren, auch wenn sie die gleiche Behandlung erfahren. Neben den von mir beschriebenen Produkten gibt es fast immer auch weitere von anderen Herstellern.
Es handelt sich in den Beschreibungen um meine subjektiven Wahrnehmungen, ein Heilversprechen ist darin nicht zu sehen. Bei Beschwerden sollten Sie grundsätzlich ärztlichen Rat oder den einer Heilpraktikerin / eines Heilpraktikers einholen.
Im Wechsel zu den Berichten aus der Praxis widme ich mich hier aber auch (unter dem Rubrum „News“) aktuellen Studien, die ich für erwähnenswert halte oder einen direkten Bezug zum Mikrobiom haben. Auch hier handelt es sich ausschließlich um redaktionelle Beiträge.